Um Ihren Besuch auf unserer Webseite für Sie optimal zu gestalten, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

OK
info@licatec.de
Tel.: +49 2234 955 66 - 0
Warenkorb

Hinweisgebersystem

Die Licatec - Gruppe hat in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern ein Hinweisgebersystem implementiert.

Unter den Begriff Hinweise fallen sachlich jedwede Informationen zu mutmaßlich rechtswidrigen oder unethischen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Licatec - Gruppe, als auch die präventive Information über diesbezügliche mögliche Gefahren, insbesondere auch Informationen hinsichtlich menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken und/oder der Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten.

Die Abgabe von Hinweisen kann persönlich, in Schrift- oder Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) an die externe, unabhängige Ombudsperson erfolgen, wobei wir die Abgabe per E-Mail anregen:

Rechtsanwalt Bernhard Schulte
LICATEC-Hinweise
Europaallee 65
50226 Frechen

licatec-hinweise@ra-schulte.net

Um eine vertrauliche Bearbeitung von postalischen Hinweisen zu gewährleisten, bitten wir, den Adresszusatz „LICATEC-Hinweise“ beizufügen.

Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Um eine effektive Bearbeitung der Hinweise zu unterstützen, regen wir jedoch eine personalisierte Abgabe an.

Die Bearbeitung von Hinweisen erfolgt im Einklang mit den Gesetzen, insbesondere stets unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Beteiligten, entsprechend den Vorgaben von Datenschutz und Datensicherheit und unter Berücksichtigung der gebotenen Vertraulichkeit.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Beschwerden oder allgemeine Anfragen genutzt werden soll.  Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:
Kontakt

Weiterführende Informationen zum Hinweisgebersystem können Sie der unten verlinkten Richtlinie zum Hinweisgebersystem entnehmen.

Alternativ hierzu steht es Ihnen frei, sich an die zuständige behördliche Meldestelle zu wenden.

 

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Hinweise.

 

Richtlinien und Anhänge

Nach oben