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Jetzt umrüsten auf LED!

05.05.2014

Bis zu 30% Förderung bei Umrüstung auf LED

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Zuwendung in Höhe von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro (mit maximal 30 Prozent Investitionszuschuss)

Sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro (mit maximal 20 Prozent Investitionszuschuss)

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Einzelmaßnahmen wird neu seit dem 01.01.2014 und zunächst beschränkt bis zum 31.12.2014 die Umrüstung kompletter Beleuchtungssysteme auf LED-Technik sowie tageslichtabhängige Steuerungen/Regelungen gefördert.

Es muss sich um Ersatzinvestitionen handeln, eine Förderung von Neu- oder Errichtungsinvestitionen ist nicht möglich. Förderfähig sind dabei Investitionen mit einem Netto-Investitionswert von mindestens 2.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragssteller, einschließlich der damit zusammenhängenden Nebenkosten für Planung und Installation (bis maximale 30 Prozent der Gesamtinvestitionssumme).

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Zuwendung in Höhe von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Der Mittelstandsverbund

So beantragen Sie die Förderung

Der 10-seitige Antrag ist auf der Internetseite des BAFA downloadbar. Er umfasst allgemeine Angaben zum Unternehmen und der geplanten Maßnahme, zu den Querschnittstechnologien sowie zu den geplanten Kosten. Für die Umrüstung auf LED-Technik muss das Produktdatenblatt des Herstellers als Nachweis beigefügt werden. Außerdem ist ein Handelsregisterauszug einzureichen. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen prüft das BAFA die Förderfähigkeit des Vorhabens.
 

Merkzettel zur Förderung von Umrüstungen auf LED: 

 

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